Ferienwohnungen & Zimmer Oberstdorf
Erholung im Herzen von Oberstdorf
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Auszug Beherbergungsvertrag
§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist angeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
§2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen,
abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
.....Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen:
.....bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10%,
.....bei Übernachtung/ Frühstück 20%,
.....bei Halbpension 30%,
.....Vollpension 40%
.....des Pensionspreises.
§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

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Bei Aufenthalt
in den Ferienwohnungen bieten wir Ihnen gegen Aufpreis ein reichhaltiges
Frühstück an.